An- und Abreise:
Check-In: ab 15:00Uhr
Check-Out: bis 10:00Uhr
Stornierungsrichtlinien:
bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Monate
1 Monat bis 1 Woche
letzte Woche
kostenlos
40% des Gesamtpreises
70% des Gesamtpreises
90% des Gesamtpreises
Hausregeln:
Rauchen ist im Apartment nicht gestattet.
Partys und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.
Sonstige Kosten:
Endreinigung:
Aufpreis Hund/Nacht:
Nächtigungsabgabe Person/Nacht:
Möbilitätsbeitrag Person/Nacht:
90,00€
8,00€
1,85€
0,50€
Hundehaltungsverordnung:
Auf Grund der Bestimmungen des § 3c Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1: lm gesamten Gemeindegebiet von Forstau müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflachen der Leine geführt werden, sodass eine an jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.
§ 2: Die Bestimmung des S gilt nicht für Fälle, bei welchen der Hundegebrauch (Lawinensuchhunde, Hunde im Einsatz mit Sicherheitsorganen, Assistenzhunde und dgl.) dies ausschließt.
§ 3: Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen ausreichend eingefriedeten Grundflachen den Kot ihrer Hunde von Gehsteigen und Plätzen unverzüglich zu beseitigen.
§ 4: Fūr die Einhaltung dieser Bestimmungen haben sowohl der Halter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen
§ 5: Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsüber-tretung und werden gemäß $ 3c Abs. Salzburger Landes- Polizeistrafgesetz mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft. Ein Tier, das den Gegenstand einer solchen Verwaltungsübertretung bildet, kann für verfallen erklärt werden.
§ 6: Kampfhunde haben außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflachen zusātzlich einen Beißkorb zu tragen,
§ 7: Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2011 in Kraft.

