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An- und Abreise:

Check-In: ab 15:00Uhr

Check-Out: bis 10:00Uhr

Stornierungsrichtlinien:

bis 3 Monate

3 Monate bis 1 Monate

1 Monat bis 1 Woche

letzte Woche

kostenlos

40% des Gesamtpreises

70% des Gesamtpreises

90% des Gesamtpreises

Hausregeln:

Rauchen ist im Apartment nicht gestattet.

Partys und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Sonstige Kosten:

Endreinigung: 

Aufpreis Hund/Nacht:

Nächtigungsabgabe Person/Nacht:

Möbilitätsbeitrag Person/Nacht:

90,00€

8,00€

1,85€

0,50€

Hundehaltungsverordnung:

Auf Grund der Bestimmungen des § 3c Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz i.d.g.F. wird verordnet: 

§ 1: lm gesamten Gemeindegebiet von Forstau müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflachen der Leine geführt werden, sodass eine an jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist. 

§ 2: Die Bestimmung des S gilt nicht für Fälle, bei welchen der Hundegebrauch (Lawinensuchhunde, Hunde im Einsatz mit Sicherheitsorganen, Assistenzhunde und dgl.) dies ausschließt. 

§ 3: Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen ausreichend eingefriedeten Grundflachen den Kot ihrer Hunde von Gehsteigen und Plätzen unverzüglich zu beseitigen. 

§ 4: Fūr die Einhaltung dieser Bestimmungen haben sowohl der Halter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen 

§ 5: Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsüber-tretung und werden gemäß $ 3c Abs. Salzburger Landes- Polizeistrafgesetz mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft. Ein Tier, das den Gegenstand einer solchen Verwaltungsübertretung bildet, kann für verfallen erklärt werden.

§ 6: Kampfhunde haben außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflachen zusātzlich einen Beißkorb zu tragen, 

§ 7: Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2011 in Kraft. 

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